Ein Konsular, lateinisch consularis (vir), war im Römischen Reich zunächst ein Mitglied des Senats, das mindestens einmal das Amt eines Konsuls ausgeübt hatte. In der Kaiserzeit war dies auch der Titel bestimmter Provinzstatthalter, die seit dem 3. Jahrhundert nicht mehr unbedingt Konsuln gewesen sein mussten.
Konsulare bildeten in der Römischen Republik zusammen mit der zahlenmäßig noch kleineren Gruppe der Censorier (gewesene Censoren, die in der Regel aus den Reihen der Konsulare kamen) die oberste Rangklasse der Senatoren; sie verfügten über die größte auctoritas und wurden bei Diskussionen im Senat stets als erste um ihre Meinung gebeten. Erlangte ein homo novus das Konsulat, so stieg er damit in die Nobilität auf.
In der Kaiserzeit war konsularer Rang bis ins 3. Jahrhundert Voraussetzung für die Bekleidung besonders wichtiger beziehungsweise prestigeträchtiger Posten wie beispielsweise der Statthalterschaft in den Provinzen Asia und Africa oder der Stadtpräfektur. Um möglichst vielen Senatoren den Zugang zu diesen Ämtern zu ermöglichen, gab es nun meist mehr als zwei Konsuln pro Jahr; denn auch nachgerückte Kandidaten (Suffektkonsuln) waren im Anschluss Konsulare. Bis 217 (Macrinus) waren auch die Kaiser selbst bis auf wenige Ausnahmen bereits Konsulare, als sie den Thron bestiegen.
Seit dem 3. Jahrhundert und dann insbesondere in der Spätantike trennte sich der Titel consularis für die Statthalter bestimmter Provinzen von der früheren Bedeutung „gewesener Konsul“. Die consulares stammten jetzt nicht mehr notwendig aus den Reihen der ehemaligen Konsuln, auch wenn der Titel consularis im Vergleich mit weiteren Titeln für Provinzstatthalter wie praeses oder corrector ranghöher blieb. Im Senat bildeten sie in der Spätantike die unterste Stufe und waren, anders als die tatsächlichen Ex-Konsuln, nicht stimmberechtigt. Sie waren viri clarissimi.