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ehemaliges Online-Bezahlverfahren der deutschen Kreditwirtschaft

Giropay

Giropay

Das Wichtigste

Datum der Gründung, Entstehung, Erbauung2005
ist ein(e)elektronisches Zahlverfahren, Dienstleistung
StaatDeutschland
GründerPostbank

Giropay (Eigenschreibweise giropay) war ein Online-Bezahlverfahren von Teilen der deutschen Kreditwirtschaft. Es basierte auf der Überweisung mittels Online-Banking und wurde speziell für die Anforderungen des E-Commerce optimiert. Darüber hinaus bot der Dienst über die Marke Giropay-ID (Eigenschreibweise giropay-ID) eine Jugendmedienschutz-konforme Online-Altersverifikation und eine Online-Kontoverifikation an.

Die 2005 gegründete Giropay GmbH nutzte das Verfahren. Zum 1. Dezember 2020 wurde die giropay GmbH von der paydirekt GmbH übernommen. Per 18. Mai 2021 wurden die Online-Bezahlverfahren von giropay und paydirekt unter dem Namen giropay zusammengeführt.

Ende 2024 wurde das Bezahlverfahren giropay eingestellt. Als Nachfolger empfiehlt Paydirekt den europäischen Zahlungsdienst Wero.

Geschichte und Struktur

Abb. 1: Klassisches Onlinebanking im Internet
Abb. 1: Klassisches Onlinebanking im Internet
Abb. 2: Beispiel für Einkauf im Internet mit Online-Überweisung, z. B. Giropay
Abb. 2: Beispiel für Einkauf im Internet mit Online-Überweisung, z. B. Giropay
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Die Giropay GmbH wurde 2005 von der Postbank, der Star Finanz (einer Tochtergesellschaft des Sparkassenrechenzentrums Finanz Informatik) sowie der Fiducia IT und der GAD (Rechenzentren des genossenschaftlichen Finanzverbundes, also der Volksbanken Raiffeisenbanken, heute Atruvia) gegründet. Aufgabe der Giropay GmbH war es u. a., Nutzungsbedingungen (Rules & Regulations) für Nutzer festzulegen. Der Vertrieb gegenüber Händlern erfolgte über sogenannte Acquirer (letztlich Lizenznehmer).

Auf Basis der Online-Überweisung versprach Giropay Käufern ein einfaches, schnelles und sicheres Bezahlen im Internet. Für Verkäufer sollte durch eine sofortige Zahlungsgarantie das Zahlungsausfallrisiko entfallen.

Ein Giropay-Kunde benötigte zur Bezahlung von Onlinekäufen keine gesonderte Registrierung oder zusätzliche Software, allenfalls ein für das Online-Banking per PIN/TAN-Verfahren freigeschaltetes Girokonto. HBCI-Chipkarten wurden nicht unterstützt. Das Kreditinstitut des Kunden musste an Giropay teilnehmen, was im Jahr 2019 mehr als 1500 Banken und Sparkassen taten. So boten die Postbank (bis 2023), Sparkassen-Finanzgruppe, Volksbanken, Raiffeisenbanken und weitere Regionalbanken Giropay an. Am 9. September 2019 kündigte Giropay an, dass in Zukunft nahezu alle deutschen Bankkunden mit Giropay bezahlen könnten, die ein Online-Girokonto haben. Die bisher nicht teilnehmenden Banken sollten ab dem vierten Quartal 2019 schrittweise angebunden werden. Diese Ankündigung wurde nicht umgesetzt. Auch im April 2023 waren einige Banken im Zuge der PSD2-Umstellung nicht bei Giropay verfügbar, darunter auch die DKB, die vorher Giropay unterstützte. Bei der Postbank war das Giropay-Bezahlverfahren per Onlineüberweisung seit der IT-Umstellung im Jahr 2023 nicht mehr möglich.

Ein Händler, der Kunden Giropay als Bezahlverfahren anbot, benötigte von einem Acquirer einen Akzeptanzvertrag, ähnlich wie bei der Kreditkarte. Lösungen zur technischen Integration im Online-Shop wurden vom Acquirer und/oder von Payment-Service-Providern (PSP) angeboten. Beim Direktvertrieb erfolgte alles aus einer Hand, Acquirervertrag und technische Integration wurden von der GiroSolution GmbH angeboten.

Paydirekt übernahm am 1. Dezember 2020 Giropay, um beide Dienste zu vereinen. Ebenso integriert wurde Kwitt. Die Verschmelzung der drei Dienste begann am 10. Mai 2021.

Ablauf des Bezahlvorgangs

Die Bezahlung erfolgte vom Girokonto des Kunden. Man wählte in einem Online-Shop die Zahlungsart Giropay aus und musste dort die Bank benennen (z. B. durch Eingabe der Bankleitzahl oder BIC). Bei Online-Shops mit hinterlegten, persönlichen Kundenprofilen entfiel dies, falls man dort bereits die Bankleitzahl bzw. BIC hinterlegt hatte. Sobald man im Online-Shop auf Bezahlen klickte, wurde man zur Anmelde-Seite seiner Online-Bank geführt, wo man sich mit seiner Kontonummer oder dem Anmeldenamen plus PIN einloggte. Nach erfolgreichem Login präsentierte sich eine vorausgefüllte Online-Überweisung, die nicht mehr änderbar war. Durch Eingabe einer Transaktionsnummer (TAN) autorisierte der Kunde die Zahlung. Ab April 2016 konnten Banken und Sparkassen bei Beträgen bis 30 EUR auf die TAN-Eingabe verzichten. Auf der Logout-Seite wurden erneut die Daten der Überweisung angezeigt und man wurde zurück zum Online-Shop geleitet.

Die Giropay-Nutzung war für Käufer kostenlos. Ein weiterer Vorteil war die hohe Datensicherheit. Man gab Händlern oder anderen Dritten nur die Bankleitzahl bekannt. Sicherheitsrelevante Daten (Anmeldename bzw. Verfügernummer, PIN, TAN) gab man im geschützten Dialog des Online-Banking mit der Bank an. Um Händlern zu versichern, dass die Zahlung ankam, wurden im Gegensatz zu anderen Verfahren keinem Dritten Kontostandsabfragen oder Bonitätsprüfungen ermöglicht.

Händler erhielten als Zahlungsempfänger nach der Giropay-Überweisung eine unwiderrufliche Zahlungsgarantie. Obwohl die Überweisung über normale Clearing-Wege abgewickelt wurde, hatte der Online-Händler sofort die Garantie, dass der Warenwert seinem Konto gutgeschrieben wurde. Anders als bei Lastschriften, elektronischem Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlungen entfiel damit das Zahlungsausfallrisiko. Von daher war giropay ein finales Bezahlverfahren.

Datenschutz

Da es sich trotz der offiziellen Vereinigung von paydirekt und giropay im Hintergrund technisch noch um zwei verschiedene Zahlsysteme handelte, und es für die Kunden nicht transparent war, an welches System die Daten übermittelt wurden, war jederzeit damit zu rechnen, dass auch bei Nutzung von giropay, wie zuvor bereits bei paydirekt, neben IBAN, BIC und Kontoinhaber auch beispielsweise Warenkorb-Angaben verarbeitet und gespeichert wurden. So konnten unter Umständen besonders schützenswerte Daten, z. B. zu Gesundheit oder sexuellen Vorlieben, welche gemäß DSGVO nur nach ausdrücklicher Einwilligung genutzt werden dürften, dauerhaft gespeichert werden.

Nutzung für Kunden

Ursprünglich sollten über 45 Mio. Kunden in Deutschland Giropay für die Bezahlung im Internet nutzen können, Stand Januar 2018 konnten dies über 35 Mio. Kunden. Kunden, die Giropay nutzen wollten, benötigten lediglich ein Online-Banking-Girokonto bei einer teilnehmenden Bank oder Sparkasse. Eine extra Registrierung für die Nutzung von Giropay war nicht notwendig, da Käufer das Online-Banking der jeweiligen Bank oder Sparkasse nutzten.

Banken, die ihren Kunden die Bezahlung per Giropay frühzeitig ermöglichten, waren u. a. Postbank, diverse Sparkassen und PSD Banken, Deutsche Kreditbank, Volksbanken und Raiffeisenbanken, GLS Gemeinschaftsbank, Merkur Privatbank, MLP AG, Cronbank, Bankhaus Ellwanger & Geiger, Bankhaus Bauer und CVW Privatbank. Nach eigenen Angaben arbeitete Giropay im Jahr 2019 mit 1.500 Banken zusammen und erreichte so 85 % des deutschen Marktes.

Giropay-ID

Giropay-ID war ein Verifikationssystem, das es Kunden ermöglichte, ihre Volljährigkeit (Altersverifikation) oder ihre Kontoverbindung (Kontoverifikation) gegenüber Online-Anbietern nachzuweisen. Giropay-ID basierte dabei wie das Bezahlverfahren auf dem Online-Banking mit PIN und TAN und wurde nur von teilnehmenden Banken und Sparkassen in Deutschland unterstützt. Online-Anbieter bezahlten 0,49 Euro je Verifikation an die anbietende Bank oder Sparkasse (Stand Oktober 2017).

Anstelle einer Überweisung (wie bei der Bezahlung mittels Giropay) beauftragte der Kunde bei einer Altersverifikation mit Giropay-ID seine Hausbank, dem Online-Anbieter mitzuteilen, dass er volljährig ist. Dieser erhielt mindestens die Information, ob der Kunde das abzuprüfende Alter erreicht hatte und den vollständigen Namen. Händler konnten ihren Kunden auch eine Kombination aus Online-Altersverifikation mit Giropay-ID und Online-Überweisung mit Giropay anbieten. In diesem Fall wurde in nur einem Schritt mit einer TAN die Abfrage der Volljährigkeit und gleichzeitig die Bezahlung der Ware durchgeführt. Das Online-Altersverifikationssystem von Giropay-ID entsprach den Anforderungen des Jugendschutzes und wurde daher von der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) positiv bewertet.

Bei einer Kontoverifikation mit Giropay-ID beauftragte der Kunde seine Hausbank, dem Händler seine Kontoverbindung (IBAN, BIC und Name des Kontoinhabers) zu bestätigen. Eine Kombination aus Kontoverifikation und Bezahlung wurde nicht angeboten.

Nutzung für Händler

Ab 2012 war es für Händler möglich, direkt auf der Website des Zahlungsdienstes einen Akzeptanzvertrag für Giropay abzuschließen. Dafür bediente sich die Giropay GmbH des Acquirers GiroSolution. Händler konnten sich direkt einen Akzeptanzvertrag mit einem individuellen Angebot erstellen lassen und erhielten diverse kostenlose Plug-ins für Standard-Shopsoftware zum Download bereitgestellt.

Darüber hinaus konnten Akzeptanzverträge bei insgesamt 12 Acquirern (Stand 19. Januar 2018) abgeschlossen werden: EVO Payments International, Postbank, Payone, VR-Bank Westmünsterland, Volksbank in der Ortenau eG, WGZ Bank, DZ Bank, Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, Concardis, PPRO Financial und GiroSolution. Die Acquirer arbeiteten wiederum mit diversen Payment-Service-Providern (PSP) zusammen, um Giropay auch technisch in die Online-Shops zu implementieren. Einige Acquirer boten die technische Integration jedoch auch selbst an, ohne einen gesonderten PSP.

Die Entgelte, die der Händler für die Nutzung von Giropay zu tragen hatte, waren je nach Acquirer individuell vereinbart. Zur preislichen Orientierung: Im Direktvertrieb auf www.giropay.de versprach der Acquirer GiroSolution ein maximales Entgelt von 0,89 % vom Umsatz, min. 0,33 Euro pro Transaktion zuzüglich PSP-Entgelt (Stand 4. April 2016).

Sicherheit

Giropay nutzte die Sicherheitsstandards des Online-Banking. Als Legitimationsverfahren war derzeit primär das PIN-TAN-Verfahren umgesetzt, wobei iTAN, mTAN oder alle anderen optimierten TAN-Verfahren (z. B. chipTAN) genutzt werden konnten. Diese teilweise veralteten Bank-TAN-Verfahren waren oft nicht geeignet für die Nutzung durch nur ein einziges Gerät und daher für den Mobile Commerce nur bedingt geeignet.

Im Gegensatz zu Angeboten Dritter (z. B. Sofortüberweisung) war Giropay neben Paydirekt ein von den Banken und Sparkassen legitimiertes Verfahren. Der Käufer gab seine persönlichen Bankdaten (PIN und TAN) ausschließlich auf den Seiten seiner Bank ein. Bei Giropay verzichtete der Kunde wie bei einer normalen Überweisung durch Eingabe seiner TAN auf das Widerrufsrecht der Überweisung. Eine Rückbelastung, wie bei Zahlungen mit Kreditkarten, Paydirekt und im Lastschriftverfahren, war nicht möglich. Deshalb musste der Kunde auf Verfahren der Erstattung zurückgreifen, die vom Online-Händler angeboten wurden.

Internationalisierung

Die beiden Online-Überweisungsverfahren Giropay aus Deutschland und eps-Überweisung aus Österreich hatten ihre beiden Systeme miteinander vernetzt. Damit stellten die beiden bisher rein nationalen Bezahlverfahren eine Interoperabilität zwischen ihren Systemen her, die es Händlern erlaubte, über das jeweils schon angebundene Verfahren das andere über dieselbe Schnittstelle zu nutzen. Durch die Vernetzung der beiden Bezahlverfahren eröffnete sich Händlern die Möglichkeit, insgesamt bis zu 40 Millionen Online-Banking-Kunden in Deutschland und Österreich zu adressieren.

Die Interoperabilität wurde von beiden Verfahren offen gehalten, so dass sich weitere europäische Online-Überweisungsverfahren über die Integration der definierten Schnittstelle daran beteiligen konnten.

Dabei funktionierte die eps-Überweisung für Händler und Kunden genauso wie Giropay: Der Händler erhielt in Echtzeit eine Zahlungsgarantie von der Bank oder Sparkasse des Käufers, war somit zu 100 % vor Zahlungsausfällen geschützt und konnte die Ware sofort versenden. Der Kunde nutzte das gewohnte Online-Banking, wobei er sensible Daten wie PIN und TAN ausschließlich auf den Seiten seiner Bank oder Sparkasse eingab. An eps nahmen nahezu alle Banken und Sparkassen in Österreich teil.

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Text aus der Wikipedia, CC BY-SA 4.0 · Quellartikel