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Bezeichnung für einen Kasus in Ergativsprachen

Absolutiv

Absolutiv ist die Bezeichnung für einen Kasus, der in Ergativsprachen neben den Ergativ tritt. Der Absolutiv ist in der Regel endunglos, d. h. unmarkiert, und ähnelt so dem Nominativ in Nominativ/Akkusativ-Sprachen. Er wird in intransitiven Sätzen, also solchen, die nur einen Handlungsteilnehmer besitzen, für diesen einzigen Handlungsteilnehmer verwendet und markiert damit das Subjekt dieser Sätze. So weit ist er mit dem deutschen Nominativ gleich. Bei transitiven Sätzen wird der Absolutiv jedoch verwendet, um das Objekt zu markieren, während das Subjekt im Ergativ steht.

Der Absolutiv wird gelegentlich als Nominativ bezeichnet, da er, wie der Nominativ auch, zumeist endungslos ist.

Ein Beispiel aus dem Sumerischen:

lugal-ØmuĝenKönig-AbsolutivkamDer König kam. (intransitiv) lugal-ebàd-ØinsìgKönig-ErgativMauer-Absolutivriss niederDer König riss die Mauer nieder. (transitiv)

Bekannte Ergativsprachen sind neben Sumerisch:

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Text aus der Wikipedia, CC BY-SA 4.0 · Quellartikel