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Geschäftsbeziehung zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Verwaltung

Consumer-to-Administration

  • 1 Min. Lesezeit

Consumer-to-Administration (deutsch „Verbraucher zum Staat“, C2A; auch Consumer-to-Government, C2G) ist in der Betriebswirtschaftslehre, im E-Business und allgemein im Marketing der Anglizismus für eine Geschäftsbeziehung zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Verwaltung. Gegensatz ist Administration-to-Consumer.

Allgemeines

Der im E-Business entwickelte Begriff kann auch verallgemeinernd für alle Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenen Wirtschaftssubjekten oder zwischen zwei gleichen Wirtschaftssubjekten verwendet werden. Wirtschaftssubjekte sind Privathaushalte (englisch consumer), Unternehmen (englisch business) und der Staat mit seiner öffentlichen Verwaltung (englisch administration, government). Der Wirtschaftswissenschaftler Thomas Schildhauer definiert wie folgt: „Consumer-to-Adminstration sind alle Prozesse und Modelle mit Interaktion zwischen Privathaushalten und der öffentlichen Verwaltung“. „Consumer-to…“ beschreibt dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Geschäftsbeziehung angebahnt hat. Gegenstand der Beziehung kann ein Kaufvertrag, Mietvertrag, sonstiger Vertrag oder ein Gesetz sein, aufgrund dessen Güter oder Dienstleistungen gegen Geld (oder ausnahmsweise gegen andere Güter) ausgetauscht werden. Bei Consumer-to-Administration wird meist keine Geschäftsbeziehung eingegangen, sondern es besteht oder entsteht eine Rechtsbeziehung, die überwiegend auf öffentlichem Recht beruht.

Übersicht aller Geschäftsbeziehungen

Wirtschaftliche Aspekte

Zahlreiche Transaktionen mit der öffentlichen Hand können streng genommen nicht zum E-Commerce gerechnet werden, weil sie keinen kommerziellen Charakter aufweisen, da sie oft keine Gegenleistung des Staates zur Folge haben (Steuererklärung und Steuerbescheid führen zur Steuerzahlung, ohne dass eine staatliche Gegenleistung erfolgt). Werden jedoch öffentliche Abgaben, Beiträge oder Gebühren fällig, so hat der Staat eine Gegenleistung erbracht oder wird sie erbringen. Sie werden bei einigen der oben genannten Beispiele erhoben, etwa bei der Eintragung ins Grundbuch durch das zuständige Registergericht (Grundbuchamt).

Text aus der Wikipedia, CC BY-SA 4.0 · Quellartikel