Eine Amtstracht oder Amtskleidung (österr. Amtskleid) ist die für Amtsträger und Amtsträgerinnen bei bestimmten Amtshandlungen vorgeschriebene Dienstkleidung.
Amtskleidung ist oft traditionell-repräsentativ gestaltet und verbindet die tragende Person symbolisch mit der Autorität der zugehörigen Institution. Sie soll Kompetenz und Überparteilichkeit signalisieren sowie die Glaubwürdigkeit unterstreichen.
Begriffsdefinition und Abgrenzung
Zur Amtstracht zählt die Robe, der Talar, im kirchlichen und politischen Kontext das Ornat sowie die Beamtenkleidung, wie sie z. B. gelegentlich von Standesbeamten und -beamtinnen bei einer Eheschließung getragen wird. Auch Insignen wie etwa eine Amtskette können zur Amtstracht gehören.
Im Unterschied zur Uniform wird die Amtstracht nur während der Ausübung von Amtshandlungen zusätzlich zur Kleidung getragen, um die Bedeutung der Amtshandlung und die Würde der Institution öffentlich sichtbar zu machen. Farbe, Form und sonstige Details der Amtstracht werden heute in Gesetzen, Dienstanordnungen oder internen Richtlinien festgelegt. Das unerlaubte Tragen von Amtskleidung ist als Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen nach dem deutschen Strafgesetzbuch verboten.
Roben in der Justiz

In zahlreichen Ländern weltweit tragen Richterinnen und Richter während Gerichtsverhandlungen Roben, unter anderem in Deutschland, Großbritannien, Litauen und Südafrika. Zum Beispiel in der Schweiz wird vor Gericht hingegen keine Amtstracht getragen.
Im weiteren Sinne ist die Robe der an einer Gerichtsverhandlung teilnehmenden Anwälte und Anwältinnen ebenfalls eine Amtskleidung, da sie als Organe der Rechtspflege auftreten. In Deutschland können diese für den jeweiligen Verhandlungstermin zurückgewiesen werden, sofern sie keine Robe tragen. Außerdem setzen sie sich berufsrechtlichen Sanktionen aus.
In Österreich heißen die Amtskleider im Gericht Talar und Barett. Die Verwendung eines Amtskleides durch Anwälte und Anwältinnen ist hier zwar erlaubt, aber meist unüblich geworden.
Ornate in Religion und Politik


Religion
Zu den Amtsgewändern in christlichen Gottesdiensten und Zeremonien gehören verschiedene liturgische Gewänder. In den orthodoxen Kirchen gehören dazu etwa die Bischofskrone, der Stephanos und Epimanikien. In der römisch-katholischen Kirche umfassen die Amtskleider unter anderem die Albe, die Stola und die Kasel. Die Amtskleidung der Diakone und Diakoninnen ist die Dalmatik.
Aufgrund der Einstufung liturgischer Kleidung als Adiaphora herrscht im weltweiten Protestantismus kein einheitlicher Umgang mit Amtstrachten. Während beim skandinavischen Luthertum der traditionelle Ornat oft weiter im Gebrauch ist, haben sich in den aus der Mission des 19. Jahrhunderts hervorgegangenen Kirchen Talar und Zivilkleidung stärker durchgesetzt. In den protestantischen Kirchen in Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika ist es beispielsweise eher selten, dass bei Gottesdiensten liturgische Gewänder getragen werden.
Im Judentum gibt es für den Synagogengottesdienst unterschiedliche Amtstrachten; er kann auch ohne besondere Gewänder gefeiert werden. Im Islam trägt der Imam bei den Moscheegottesdiensten keine besondere Kleidung.
Politik
In Monarchien tragen Könige und Königinnen während der Krönungszeremonie ein Krönungsornat, wobei schon das Ankleiden des Ornats symbolische Bedeutung besitzen kann. Ein besonders altes Ornat ist das Krönungsornat der römisch-deutschen Kaiser, das heute in der Kaiserlichen Schatzkammer in Wien verwahrt wird.
Talare an Hochschulen
Universitätsangehörige trugen und tragen zum Teil noch immer Talare bei besonderen, feierlichen Anlässen wie etwa Verleihungen von Ehrentiteln, Amtseinführungen oder Jubiläen. Aus den Farben ist ersichtlich, welcher Fakultät die Tragenden angehören. Als Besonderheit im deutschen Hochschulwesen trug das Hochschullehrpersonal der Bergakademie Freiberg bis in die 1970er Jahre zu besonderen Anlässen die Bergmannsuniform.
